Neue Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen

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Rasern droht schneller der Entzug

Foto: change.org

cFalschparken und andere Verstöße im Straßenverkehr werden ab heute teurer. Das gilt vor allem für das Parken in zweiter Reihe und für das Halten auf Geh- und Radwegen. Auf Schutzstreifen. die den Rad- und Autoverkehr trennen, gilt künftig ein generelles Halteverbot. Dieses Ergebnis können sich auch die InitiatorInnen einer Petition auf die Fahne schreiben, die unter dem Motto „Knolle statt Knöllchen! Bußgelder für Falschparker drastisch anheben!” eine Petition initiierten, insgesamt 33.000 Unterschriften für diese Petition eingesammelt und im Sommer letzten Jahres dem Bundesverkehrsminister übergeben haben.

Auch die Strafen für Temposünder werden erhöht. Bei der Überschreitung von 21 km im Innerstädtischen und von 26 km im ausserstädtischen Verkehr droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Die neue StVo schreibt vor, dass AutofahrerInnen beim Überholen von RadlerInnen und FußgängerInnen nunmehr einen Abstand von 1,5 Metern einhalten; außerhalb von Ortschaften  sind 2 Meter Abstand einzuhalten. Bislang verlangte die StVO nur einen „ausreichenden“ Abstand. 

Nicht realisiert werden konnte ein Tempolimit auf Autobahnen und die Regelgeschwindigkeit von 30km/Std. in Städten, wie einige Bundesländer gefordert hatten.

Aus Sicht mancher Verkehrsexperten wird die Novelle den Anforderungen an einen modernen Fuß- und Radverkehr allerdings nicht gerecht. Bis zur Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sei noch ein langer Weg. Dazu gehört auch ein faires Miteinander auf unseren Straßen. So wurde versäumt – besser formuliert, nicht gewollt –  die Einrichtung von Abbiegeassistenten an Lkw und Bussen. Diese Geräte warnen FahrerInnen, wenn sich Personen in ihrem toten Winkel befinden, und könnten so deren Leben retten. 

Es bleibt noch einiges zu tun. Alle, denen die jetzigen Änderungen nicht weit genug gehen, können  nur auf die kommenden Bundestagswahlen hoffen. 

 

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