Nomen est omen – Scheuers StVO und die Folgen

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Vor Ort ist das Chaos groß

Ende April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Anfang Juli stellte sich heraus, dass sie ganz oder teilweise nichtig ist, weil das Ministerium von Verkehrsminister A. Scheuer bei der Gesetzesverkündung die gesetzlichen Grundlagen an einem Punkt nicht richtig zitiert hatte.
Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern haben sich in der Zwischenzeit darauf geeinigt, dass der gesamte dritte Teil als nichtig gilt. Damit bleiben in Kraft  die neuen Regeln, mit denen die Radfahrer besser geschützt werden sollen.
Dagegen sind nicht nur die verschärften Fahrverbots-Regeln  nichtig, sondern auch die verschärften Bußgelder. Das Ganze müsste eigentlich für einen Rücktritt des Ministers reichen   – aber wie schrieb die taz kürzlich: Scheuer macht einen guten Job. Er ist genau das, was er sein soll: Der oberste Lobbyist der Autorepublik Deutschland, getarnt mit einem Ministeramt.(KN)

Das Chaos in den kommunalen Amtsstuben ist erheblich, wie nachvollzogen werden kann. Zur Orientierung der Beteiligten hat die Pressestelle der Stadt Dortmund heute die folgenden Hinweise gegeben:

Die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, ist aufgrund der fehlenden Zitierung der Rechtsgrundlage für Fahrverbote nichtig.
Sämtliche noch nicht rechtskräftig abgeschlossene und zukünftige Bußgeldverfahren sind daher nach der Rechtslage vor dem 28. April 2020 zu bescheiden. Bereits ergangene Bußgeldbescheide, die noch nicht
rechtskräftig sind, wurden inzwischen zurückgenommen und korrigiert neuerlassen.

Eine Rücknahme von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden ist nicht möglich.
Auch bereits gezahlte Verwarnungsgelder können nach dem Erlass vom 13. Juli 2020 nicht erstattet bzw. zurückgezahlt werden. Bei Verwarnungsgeldverfahren, die noch nicht bezahlt und damit noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt eine neue Anhörung nach der bis zum 27. April  2020 geltenden Rechtslage.

Lediglich auf Grundlage des ungültigen Bußgeldkatalogs bereits verhängte Fahrverbote werden aufgrund der Intensität des damit verbundenen Grundrechtseingriffs durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen einer „Gnaden-Entscheidung“ geprüft. Sobald die Fahrverbote von dort aufgehoben werden (wovon auszugehen ist), erfolgt umgehend eine Information derBetroffenen durch die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund. Zwischenzeitlich in Verwahrung gegebene Führerscheine werden bereits jetztzurückgesandt – dies betrifft in Dortmund 12 Führerscheine.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund

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