Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten und CO2-Meldegeräten in Dortmunder Schulen

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Liebe Leserinnen und Leser,
was viele Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler umtreibt stellen wir zur Diskussion – ein Schreiben der Schuldezernentin Daniela Schneckenburger an die Bezirksvertretungen.
Nutzen Sie bitte das Kommentarfeld am Ende dieser Veröffentlichung. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften.

Sehr geehrte Bezirksbürgermeister*Innen,

in den vergangenen Tagen ist an verschiedenen Stellen in Elternschaft oder im Stadtquartier über die Funktionalität und Einsatznotwendigkeit von Luftreinigungsgeräten oder auch CO2-Messgeräten in Schulen gesprochen worden.

Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben Informationen zu den rechtlichen Regelungen  wie auch verwaltungsinternen Beratungen  zum Einsatz dieser Geräte in  Dortmunder Schulen zukommen lassen.

Mobile Luftreinigungsgeräte:

In den Medien und der Bevölkerung wird der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten derzeit breit diskutiert. Die fachliche Debatte stellt sich dabei wie folgt dar:

Laut der Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf) sind mobile Luftfilteranlagen in Schulen nur in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme sinnvoll. Dies begründet sich laut UBA darin, dass zum einen eine zuverlässige Filterung von Partikeln, die eine Virenlast tragen, durch keines der auf dem Markt befindlichen Geräte gewährleistet ist, und umgekehrt Teile der im Handel befindlichen Geräte aufgrund ihres Selbstreinigungsmechanismus nicht als gesundheitlich unbedenklich insbesondere bei Einsatz in Schülerumgebung eingestuft werden. Die Einsatzbarkeit mit Filter versehener Geräte ist zudem eng gebunden an eine – tägliche – fachmännische Wartung, die unverzichtbar ist.

Vor diesem Hintergrund sieht auch die Förderrichtlinie des Landes NRW (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/mhkbg_11.11.2020a_anlage.pdf) die Anwendungsmöglichkeit von Luftfiltergeräten eingeschränkt auf Fälle, in denen die Lüftbarkeit von Räumen nur eingeschränkt gegeben ist, auch dort nur als zusätzliche Maßnahme.
Die Verwaltung identifiziert derzeit die Räume, die unter den in der Förderrichtlinie genannten Merkmalen für die Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten geeignet sind und geht nach erster Prüfung davon aus, dass nur eine sehr geringe Anzahl von Räumen stadtweit dafür in Frage kommt.

Von Eltern oder Fördervereinen aufgestellte Geräte können mit Blick auf das Haftungsrisikos des Schulträgers für diese Geräte aufgrund des damit möglicherweise verbundenen Gesundheitsrisikos  nicht zugelassen werden.

Insgesamt gilt: Lüften durch Öffnung von Fenstern, wie in der von der Kultusministeriumkonferenz (KMK) und dem UBA gemeinsam verfasste Handreichung zum Lüften in Schulen beschrieben, gilt weiter als Mittel der Wahl zur Prävention von SARS-Cov2-Infektionen im Klassenraum. Eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen ergab bei einem Vergleich zwischen Fensterstoßlüftung und den Einsatz von Luftfiltergeräten in Klassenräumen ein ähnliches Ergebnis. Demnach stellt sich die Fensterstoßlüftung um das 10 bis 80-fache wirksamer dar als der Einsatz mobiler Luftfiltergeräte.

Die natürliche Belüftbarkeit von Unterrichtsräumen wurde daher an Dortmunder Schulen in den letzten Wochen durch zahlreiche Maßnahmen überprüft. Für derzeit noch nicht belüftbare Räume sind bereits in der Vergangenheit  unmittelbar Maßnahmen eingeleitet worden, um die Öffnungsfähigkeit der Fenster sicherzustellen.

CO2-Messgeräte:

Auch hierzu wird in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert. In der fachlichen Debatte wird folgende Einschätzung zu CO2-Meldern vertreten: Der Einsatz von CO2-Meldegeräten sei für die Minimierung der Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr für Schüler*innen und Lehrkräfte nicht zielführend. Die Geräte zeigen lediglich an, dass der CO2-Gehalt der Raumluft angestiegen ist und Lüftungsbedarf besteht. Die Dienstanweisung an Lehrkräfte nach der Formel 20-5-20 zu lüften, ist von Seiten des Landes aus Infektionsschutzgründen und mit Blick auf die Funktionsfähigkeit von Präsenzunterricht in der Pandemiephase in Kraft gesetzt worden, von Lehrkräften zu beachten und führt zu einem Lüftungsverhalten, das den regelmäßigen Austausch der Raumluft sicherstellen soll.

Auf Grundlage dieser Informationen hat sich die Stadt Dortmund aktuell dazu entschlossen, keine Geräte zum Messen des CO2-Gehalts bzw. zur zusätzlichen Lüftung der Klassenräume für Dortmunder Schulen zu beschaffen, da kein plausibler Einsatzzweck für diese Geräte gesehen wird.

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