Naturschutzverbände lehnen Standort Groppenbruch weiterhin ab

Foto: Wolfgang Knappmann *

Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU

Die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund (NABU) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte (früher: Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet) zum Regionalplan Ruhr abgegeben. Im Planentwurf, der in den letzten Wochen den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt wurde, sind 24 Standorte mit 1.260 ha Gesamtfläche zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben im Verbandsgebiet des RVR zeichnerisch dargestellt. 

*Hinweis: Das bisherige Foto vom „Dicken Dören“ haben wir durch eine Luftaufnahme der Fläche neben der Halde „Achenbach“ Richtung Brambauer aus dem letzten Sommer ausgetauscht. (K.N.)

In Dortmund ist der 31 Hektar große Standort Nr. 17 „Groppenbruch“ betroffen. Die Naturschutzverbände lehnen die Bebauung aus ökologischen Gründen weiterhin ab und fordern die Darstellung als „Bereich zum Schutz der Natur“. 

In der Begründung dieser Ablehnung, die Thomas Quittek – Sprecher des BUND Dortmund – zur Verfügung gestellt hat, wird u.a. ausgeführt:

  • Aus der Sicht der Verbände bestehen erhebliche Zweifel an der Umsetzung einer gewerblich-industriellen Nutzung des Standortes. So hat der Rat der Stadt Dortmund 2013 beschlossen, die Fläche Groppenbruch / Achenbach 2.0 aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der sich daraus aktuell ergebenden fehlenden Rentabilität derzeit nicht als Gewerbefläche zu entwickeln.“ Die Stadt Dortmund hat die Fläche zwar noch nicht aus dem Flächennutzungsplan gestrichen, gleichwohl findet sich derzeit keine Mehrheit für die Entwicklung dieser Fläche als Gewerbegebiet.
  • Etliche Umweltgutachten sprechen gegen die Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet. So heißt es in der Umweltprüfung für den Standort, dass voraussichtlich bei drei Kriterien (Naturschutzgebiet, klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume, Kulturlandschaft) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
  • Die Naturschutzverbände erneuern ihre bereits in der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr vom 28.02.2019 vorgetragenen Bedenken zu dem im Entwurf dargestellten Standort. Darin hatten wir statt der GIB-Darstellung eine Darstellung „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) gefordert und vorgeschlagen, das Naturschutzgebiet Groppenbruch um diese Fläche zu vergrößern und mit den Naturschutzgebieten Im Siesack und Herrentheyer Wald zu vernetzen.
  • Weiterhin hatten die Verbände ausgeführt, dass genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung stehen, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha).
  • Die Fläche „Groppenbruch“ ist im Biotopverbundsystem des Landesumweltamtes enthalten. Der Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) von 2002 sah dort einen regionalen Grünzug vor. In der Klimaanalyse Dortmund 2019 wird der Fläche eine hohe Kaltluftproduktionsrate zugeschrieben. In der zugehörigen Planungshinweiskarte ist die Fläche als „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland“ bezeichnet. Diese Flächen sind von Besiedlung und Emissionen freizuhalten. Der Ausbau von Grünzügen und Naherholungsgebieten ist anzustreben.
  • Der ehrenamtliche Naturschutz hat im Bereich Groppenbruch und einem Umkreis von 2 bis 3 km umfangreiche Bestandsaufnahmen zu Pflanzen, Vogelarten, Amphibien, Reptilien und Fledermäusen durchgeführt. In den Jahren 1979 bis 2010 wurden 670 Pflanzenarten erfasst, von denen 129 als gefährdet oder selten einzuschätzen sind. 57 Arten sind in der Roten Liste NRW der gefährdeten und geschützten höheren Pflanzenarten aufgeführt. In den letzten Jahren wurden 105 Vogelarten im Landschaftsraum nachgewiesen; davon stehen 39 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, u.a. Feldlerche, Kiebitz und Schafstelze. Ferner kommen 7 Amphibien- und 2 Reptilienarten vor, darunter die europaweit streng geschützten Rote-Liste-Arten Geburtshelferkröte und Kreuzkröte.
Quelle: BUND Kreis Dortmund. Zur Vergrößerung des Fotos dieses bitte anklicken!

 

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