Kurznachricht: “Novemberhilfe” wird verlängert

Abschlagszahlung für Unternehmen auf künftig maximal 50.000 Euro erhöht, Solo-Selbstständige sollen weiterhin eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten

Die Unterstützung von Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (“Novemberhilfe”) wird auch für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember fortgeführt und ggfl. unter geänderten Konditionen bis in den Januar 2021 verlängert. Antragsberechtigt sind auch alle Kommunalen Unternehmen. Die zum 31. Dezember 2020 auslaufende Überbrückungshilfe II wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert.

Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe kann weiterhin über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen; Anträge für die Hilfen können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Die FAQs werden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aktualisiert.

Weitere Infos finden Sie unter folgenden Links:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201127-stark-durch-die-Krise-dezemberhilfe-kommt.html

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