Grund sind Trocknungszeiten, die im Zuge der Kanalbauarbeiten
eingehalten werden müssen
Ursprünglich war die Aufhebung der Vollsperrung für den 30. April vorgesehen. Durch die vorgesehene Trocknungszeit der Betonbauwerke von drei bis vier Wochen verschiebt sich dieser Termin. Aufgrund des feuchten Wetters konnte die Trocknung der Verbindungselemente zwischen dem alten und dem neuen Kanal nicht rechtzeitig angegangen werden. Diese Verbindung wird nicht aus Fertigbauteilen hergestellt, sondern in einem Stück aus Beton gegossen.
Zusätzlich werden knapp 30 Meter weiter noch zwei Stauraumkanäle angeschlossen, die dem Hochwasserschutz dienen. Bei einer vorzeitigen Freigabe könnten die Bauwerke aufgrund der zu erwartenden hohen Verkehrslast auf der über diesen Bauwerken liegenden Fahrbahndecke Schaden nehmen. Die Folge wären erneute Sanierungsmaßnahmen und zusätzliche Kosten. Um solche Schäden zu vermeiden, muss die Trocknungszeit unbedingt eingehalten werden.