Monatsstammtisch im Heimathaus Mengede

Recht im Alter    endlich wieder ein „volles Haus“

Heimathaus – gezeichnet von Matthes Schweinberger

Beim Monatsstammtisch des Heimatvereins am 1. Februar mussten zum ersten Mal nach Corona im Heimathaus  beide Räume genutzt werden. Wegen des immer wieder aktuellen Themas „Recht im Alter“ waren über 50 Teilnehmer erschienen.

Hans Ulrich Peuser begrüßte den Mengeder Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians aus der „Kanzlei am Amtshaus”. Nach Januar 2014 referierte er bereits zum zweiten Mal in unserem Heimathaus.  Neben seiner Sachkunde als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht  kann er auch auf eine jahrelange Erfahrung zurückgreifen.
Recht im Alter, das Thema des Stammtischabends  war natürlich der älteren Generation, den „Senioren“,  auf den Leib geschrieben. Unsere Bevölkerung wird immer älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt bei Frauen 83 Jahre und bei Männern 78 Jahre. Aber wann ist man alt? Die Weltgesundheitsorganisation hat die folgende Einstufung:

60 bis 74 Jahre  => alt

75 bis 89 Jahre  => betagt

90 bis 99 Jahre  => höchstbetagt

100 und älter     => langlebig

Zunächst bleibt festzuhalten, das Seniorenrecht kein eigenes Rechtsgebiet ist, sondern viele Bereiche tangiert werden, wie zum Beispiel:

  • Familienrecht (Elternunterhalt, Rückforderungen von Schenkungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Adoptionen);
  • Erbrecht (Testamente, gesetzliche Erbfolge, Übergabeverträge, Pflichtteilsrecht);
  • Steuerrecht (Schenkungs- / Erbschaftssteuer);
  • Sozialrecht (Pflegeleistungen, Bedarfsgemeinschaften, Behinderungsgrade, Hilfsmittel, Rentenansprüche);
  • Vertragsrecht (Verträge mit Heimen und Pflegepersonen,  Widerruf bei Haustürgeschäften);

Kai Neuvians zeigte eindringlich und verständlich auf, was rechtzeitig zu unternehmen ist, damit Ehepartner oder nahe Angehörige Entscheidungen für Menschen treffen können, die wegen geistiger oder körperlicher Schwäche dazu nicht mehr in der Lage sind.
Ohne Vorsorgevollmacht kann der Staat einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Mit der Vollmacht bestimmen wir selbst, wer unsere Interessen vertritt. Kai Neuvians hatte Mustervollmachten des Justizministeriums dabei, die eingesehen werden konnten. Aber auch hier gibt es Unterschiede. Die Vollmachten können rein privatschriftlich sein. Die Unterschriften (sollten) notariell beglaubigt werden und können sogar bei Gericht hinterlegt  werden und gelten über den Tod hinaus.

Bei der Patientenverfügung entscheide ich, welche Behandlungsmöglichkeiten und Maßnahmen bei mir angewandt werden sollen.
Eine eventuelle Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann Erbstreitigkeiten und einen Sozialhilferegress verhindern.
Testamente können ebenfalls privatrechtlich erstellt werden. Notarieller beglaubigt und hinterlegt  sind sie  rechtssicherer und ersetzen einen Erbschein. 

Nach diesem „Wust“ an Informationen gab es eine positive Überraschung. Kai Neuvians hatte sein Saxophon mitgebracht, Hans- Ulrich Peuser setzte sich ans Klavier, und beide lockerten die Stimmung mit diversen Songs auf.

Im zweiten Teil  rundete er seinen Vortrag mit Geschichten, Anekdoten und Beispielen aus seiner langjährigen Tätigkeit ab. Er warnte vor Haustürgeschäften und den „Halunken“, die es (per Telefon, Enkeltrick) auf die Senioren abgesehen haben. 

Nach einem zweiten musikalischen Zwischenspiel bedankte sich Hans- Ulrich Peuser für den wirklich informativen Abend und überreichte dem Referenten eine Flasche Remigiustropfen. Der Abend war aber noch nicht beendet, denn in Einzelgesprächen beantwortete Kai Neuvians dann noch eine Menge Fragen aus dem Plenum.

Text und Fotos: Franz-Josef Fedrau; zur Vergrößerung der Fotos diese bitte anklicken

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