Pressemitteilung der Dortmunder GRÜNEN zur Bekämpfung der Kinderarmut

Die Kindergrundsicherung legt nur den Grundstein

zur Bekämpfung der Kinderarmut

Jedes dritte Kind im Ruhrgebiet lebt in Armut oder ist armutsgefährdet. Die Kindergrundsicherung der GRÜNEN Bundesfamilienministerin Lisa Paus setzt an den strukturellen Ursachen der Kinderarmut an und legt damit die Grundlage für die Beseitigung dieses sozialenMissstandes in Deutschland. Ob damit tatsächlich Kinder aus der Armut geholt werden können, hängt aber maßgeblich an der bedarfsgerechten Ermittlung eines Existenzminimums für Kinder und Jugendliche ab.

„Bei dieser großen Zahl an Kindern in Armut wird die verdeckte Armut noch gar nicht berücksichtigt“, stellt Hannah Rosenbaum, Sprecherin der Dortmunder GRÜNEN, fest. „Der bisherige Kinderzuschlag zum Kindergeld wird bisher nur zu 35 % in Anspruch genommen – weil die Leistung den Familien unbekannt ist, die Beantragung zu bürokratisch ist oder aus Sorge vor Stigmatisierung. Dieses strukturelle Problem wird durch die Kindergrundsicherung verbessert, da Eltern in Zukunft darauf hingewiesen werden sollen, wenn sie antragsberechtigt sind.“

Bei der Kindergrundsicherung wird es einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle geben, der das Kindergeld ablöst. Zusätzlich dazu können Eltern den einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag beantragen – worauf sie zukünftig proaktiv von den Behörden hingewiesen werden sollen. „Ein Aufwachsen in Armut beeinflusst die Zukunftschancen eines Kindes, sei es durch schlechtere Bildungschancen, Ausgrenzung in der Freizeitgestaltung oder Stigmatisierung im Alltag“, ergänzt Luis Hotten, Mitglied im Kreisvorstand der Dortmunder GRÜNEN. „Kinder vor Armut zu schützen, wird nur gelingen, wenn endlich das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche ermittelt wird, wozu die Bundesregierungen seit 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert sind. Nur mit bedarfsgerechten Zahlungen kann die Kindergrundsicherung wirksam sein. Dazu fordern wir die Bundesregierung auf.“

Dagegen spricht auch der Sparkurs von Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht. Wird die Kindergrundsicherung wie verhandelt beschlossen und das Existenzminimum von ExpertInnen ermittelt, wird die Kindergrundsicherung in den nächsten Jahren ihren tatsächlichen Bedarf aus dem Bundeshaushalt erhalten müssen. Die kurzfristige Freude der FDP über die für das erste Jahr der Kindergrundsicherung im Bundeshaushalt festgeschriebenen 2,4
Milliarden Euro, die dauerhaft kein Kind aus der Armut holen, wird damit hinfällig werden.

Immerhin macht der GRÜNE Gesetzesentwurf klar:
Die Kindergrundsicherung wird Bürokratie abbauen und die Beantragung für Patchworkfamilien vereinfachen. Außerdem werden Alleinerziehende gezielt unterstützt, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss nur zu 45 % angerechnet werden. Davon profitieren vor allem die 1,9 Millionen Kinder, die Bürgergeld beziehen, welches bisher zu 100 % berücksichtigt wurde.

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund

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