Bundesregierung wegen Nicht­einhaltung des Klima­schutzgesetzes verurteilt

Klagen der Umweltverbände DUH und BUND beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland seine CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent senken muss. Dabei setzt das Gesetz für die einzelnen Sektoren wie Gebäude, Industrie und Verkehr jährliche Obergrenzen. So galt etwa im Verkehrssektor 2021 eine Grenze von 145 Millionen Tonnen CO2. Bis zum Jahr 2030 soll diese Obergrenze auf 85 Millionen Tonnen CO2 absinken

Wenn das Sektorziel in einem Jahr verfehlt wird, muss das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm mit Maßnahmen vorlegen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Klimaziele noch erreicht werden können. Die Bundesregierung muss die Maßnahmen dann beschließen.

Im Jahr 2021 wurden die Sektorziele sowohl im Verkehrs- als auch im Gebäudebereich verfehlt. Verkehrsminister Wissing (FDP)  und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) legten daher im Juli 2022 entsprechende Sofortprogramme vor. Der gesetzlich vorgesehene Expertenrat für Klimafragen hielt jedoch insbesondere Wissings Sofortprogramm für unzureichend. Die Folge: Die Bundesregierung beschloss keine Umsetzung der Sofortprogramme.

Deshalb klagten sowohl die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) auf Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.

Welche Maßnahmen in einem ausreichenden Sofortprogramm stehen sollten, ließ das Gericht jedoch offen.
Umso konkreter sind die Vorstellungen der Umweltverbände. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte zum Verkehrssektor: „Die Bundesregierung muss als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen. Damit lassen sich jährlich über 11 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel des Fehlbetrages im Verkehrssektor einsparen.“ Außerdem müssten klimaschädliche Subventionen im Verkehr, etwa das Dienstwagenprivileg, gestrichen werden.

Für den Gebäudebereich forderte DUH-Geschäftführerin Barbara Metz die „Sanierung der schlechtesten Gebäude zuerst“ sowie eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen und eine „klimazielkompatible“ Ausrichtung von Neubauten.

Noch ist das OVG-Urteil nicht rechtskräftig, denn die Berliner Rich­te­r:in­nen haben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Vermutlich wird die Bundesregierung davon Gebrauch machen und Revision einlegen. Zum einen hätte das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung. Zum anderen plant die Ampelkoalition eine Änderung des Klimaschutzgesetzes, die der Klage die Grundlage entziehen würde.

Wie zu lesen ist, sollen die Ministerien nach der Gesetzesänderung keine Sofortprogramme mehr vorlegen müssen, wenn in ihrem Sektor die Klimaziele verfehlt wurden. Stattdessen soll künftig die „Gesamtemmissionsmenge“ aller Sektoren der Maßstab sein – wird heißen:  Ein Tempolimit wird nicht kommen.
Und was wohl nicht offen zugegeben wird: So werden auch die Mi­nis­te­r:in­nen Wissing und Geywitz aus der Schusslinie genommen.

Wir werden sehen – noch können Wetten angenommen werden!

Quelle: BUND; DHU; taz.

 

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