Steckersolargeräte-Förderprogramm

 Förderprogramm ist erfolgreich angelaufen –

Dortmunder Rathaus (Foto: Archiv MIT)

legt allerdings eine vorläufige Pause ein

Kurz nach dem Start des Förderprogramms für Steckersolargeräte gab es bereits Hunderte Anträge – viele davon allerdings unvollständig. Nach den ersten Bewilligungen folgt jetzt eine Zwangspause, weil die Stadt noch ohne Haushalt 2024 ist.Zum weiteren Verfahren heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt:

Das Umweltamt der Stadt Dortmund freut sich über die große Resonanz auf das Förderangebot, das am 29. November an den Start ging. Das Prüfen der Anträge wird mindestens zwei Monate brauchen. Wer einen Antrag gestellt hat, bekommt auf jeden Fall eine Rückmeldung.
Viele Anträge sind mit unvollständigen Unterlagen eingegangen. Daher ist zurzeit noch nicht absehbar, ob der Fördertopf bereits ausgeschöpft wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Stadt Dortmund auf ihrer Internetseite darüber informieren.

Die Anträge bearbeitet das Umweltamt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Aber: Nur wenn der Antrag vollständig ist, wird er in der Reihenfolge berücksichtigt. Daher bittet das Umweltamt die AntragstellerInnen, die eigenen Unterlagen nochmals auf Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Unterlagen nachzureichen.

Das Antragsformular allein reicht nicht aus. Das Formular muss alle Daten vollständig und korrekt enthalten, folgende Dokumente müssen zwingend zugefügt werden:

  • für MieterInnen: eine Genehmigung der VermieterIn und der Mietvertrag
  • Angebot inkl. Preis und Lieferumfang (Art der Steckvorrichtung muss ersichtlich sein, z.B. fest oder Schuko), ein Link zur Internetseite eines Handelsunternehmens ist nicht ausreichend. Ausreichend ist ein Screenshot einer Internetseite, auf dem die geforderten Daten ersichtlich sind.
  • Datenblatt Modul mit CE-Kennzeichen
  • Datenblatt Wechselrichter mit Nachweis gemäß VDE-AR-N 4105 (der Wechselrichter darf eine Abgabeleistung von 800 Watt nicht überschreiten)
  • bei Sozialbonus: aktueller Bewilligungsbescheid

Wer Dokumente nachreichen möchte, sollte zur schnelleren Zuordnung ein Hinweis zum Datum der ursprünglichen Mail oder der Postsendung des Förderantrags geben. Neue Anträge sollen möglichst inklusive aller Anhänge in einer E-Mail und die Anhänge als PDF-Dateien an dlze@stadtdo.de gesandt werden. Beim Bearbeiten werden Anträge per Post und per Mail gleichbehandelt.

Haushaltslose Zeit erzwingt Pause bei den Bewilligungen
Zum 19. Dezember 2023 hat die sogenannte haushaltslose Zeit begonnen. Die Stadt Dortmund darf gemäß §82 der Gemeindeordnung NRW in dieser Zeit keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, bis eine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegt. Dies beinhaltet auch Förderzuschüsse auf Basis kommunaler Haushaltsmittel. Dadurch können erst mit Freigabe des Haushalts wieder Bewilligen erteilt werden. Mit einer entsprechenden Bekanntmachung ist frühestens im April 2024 zu rechnen.

Die bislang eingereichten Anträge werden selbstverständlich weiterbearbeitet. Sofern der Antrag nicht vollständig ist, werden Antragstellende darüber in der Zwischenzeit informiert.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund

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