Technischer Fehler bei Ordnungswidrigkeitenverfahren: Stadt Dortmund informiert Betroffene über Datenschutzvorfall

Bei der Erstellung von Schreiben zu Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Abschleppmaßnahmen ist es bei der Stadt Dortmund durch einen technischen Fehler zu einem Datenschutzvorfall gekommen. In 85 Fällen wurden beim Druck Adress- und Verfahrensdaten falsch zugeordnet. Dadurch erhielten Bürgerinnen und Bürger Angaben zu einem fremden Verfahren.

Die Stadt Dortmund bedauert diesen Vorfall ausdrücklich und entschuldigt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Die Personen, deren Daten von dem Fehler betroffen sind, werden derzeit schriftlich informiert. Anschließend erhalten sie korrigierte Bescheide mit den jeweils richtigen Angaben.

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Dortmund hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) als zuständige Aufsichtsbehörde unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls informiert.

Die Stadt Dortmund hat die Ursache des technischen Fehlers umgehend untersucht. Um eine Wiederholung zu verhindern, werden die bestehenden Strukturen und Arbeitsprozesse umfassend überprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität der Verwaltungsabläufe weiter zu verbessern.

Die Stadt Dortmund nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und arbeitet daran, den Vorfall vollständig aufzuklären.