Akteneinsicht zum Stalag VI D

Akten zeichnen erschütterndes Bild – Historische Verantwortung fällt dem Baufortschritt zum Opfer

Die Fraktion GRÜNE & Volt im Rat der Stadt Dortmund hat ihre Akteneinsicht nach § 55 GO NRW zum Umgang mit den archäologischen Funden des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D abgeschlossen. Das Ergebnis ist aus Sicht der Fraktion alarmierend. Die Unterlagen dokumentieren: Obwohl vielfach von verschiedenen Akteuren der Schutz des Bodendenkmals von internationaler Bedeutung sowie ein ehrwürdiges Gedenken vor Ort eingefordert wurde, priorisieren Stadtspitze und die Westfalenhallen einseitig die Vermeidung von Bauverzögerungen an den Westfalenhallen über den Schutz des Bodendenkmals.

„Die Akten bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen. Nicht die Frage, wie dieser international bedeutsame Erinnerungsort erhalten werden kann, stand im Mittelpunkt, sondern wie der Bau möglichst ohne Verzögerungen fortgesetzt werden kann. Von Anfang an lehnten die Westfalenhallen eine Gedenkstätte und ein Erinnern am historischen Ort ab. Auch der OB setzt einseitig auf finanzielle Interessen – auf Kosten des Bodendenkmals des Stalag VI D. Das ist angesichts der Geschichte dieses Ortes erschütternd“, erklärt Jenny Brunner, Ratsmitglied der Fraktion GRÜNE & Volt, nach Einsicht in die vorgelegten Akten.

 Oberbürgermeister Kalouti: Baufortschritt statt historischer Verantwortung
Die Unterlagen dokumentieren darüber hinaus eine von oben angeordnete zentrale Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit, die dem schnellen Baufortschritt dienen sollte. Der Oberbürgermeister verfügte nach Aktenlage, dass sämtliche Pressearbeit ausschließlich über die Pressestelle und den Oberbürgermeister erfolgen solle und dass die Verhinderung jeder Bauverzögerung Ziel sein müsse.  Pressekontakte, Fachvorträge und öffentliche Veranstaltungen mit städtischen Vertreter*innen wie beim BVB (Borusseum am 6.7.2026) oder dem Internationalen Rombergpark-Komitee mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über das Stalag VI D zu informieren, wurden stark eingeschränkt oder sogar ganz abgesagt.

Auch internationales Interesse am Erhalt der Funde
Besonders irritierend bewertet die Fraktion den Umgang mit internationalen Stellungnahmen. Nachkommen ehemaliger Kriegsgefangener aus Frankreich, das staatliche Ukrainische Institut für Nationales Gedenken, Stiftungen aus den Niederlanden sowie staatliche Stellen aus Belarus und weitere internationale Akteure forderten übereinstimmend den Erhalt der Funde und eine angemessene Erinnerungsstätte.

„Aussitzen“, „belanglos antworten“, „Politiker vor Ort vermeiden“
Dennoch findet sich in den Akten aus dem Dezernat des Oberbürgermeisters die Empfehlung, Schreiben anderer Staaten „auszusitzen“, lediglich ein „möglichst belangloses Antwortschreiben“ zu versenden, dieses nicht durch den Oberbürgermeister unterzeichnen zu lassen und Besuche ausländischer Politiker möglichst zu vermeiden. Die Untere Denkmalbehörde widersprach dieser Einschätzung ausdrücklich und verwies auf die historische Verantwortung unabhängig von aktuellen außenpolitischen Konflikten.

„Wer internationale Opferverbände und staatliche Gedenkinstitutionen im Zusammenhang mit einem NS-Verbrechen ‚aussitzen‘ möchte, sendet ein fatales Signal. Für eine echte Erinnerungskultur müssen wir die Stimmen der Opfer und ihrer Vertreter*innen ernst nehmen“, erklärt Janne Mijdam, Ratsmitglied der Fraktion, nach ihrer Akteneinsicht.

 „Entsorgung“, „dem Materialkreislauf zuführen“
Besonders deutlich werde dies bereits im ersten dokumentierten Abstimmungsgespräch vom 19. Mai 2026. Dort lehnten die Westfalenhallen eine Integration der Funde am Originalstandort sowie Ausstellungsmöglichkeiten im Neubau grundsätzlich ab, obwohl die denkmalfachliche Bewertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Spätere Aktenvermerke dokumentieren zudem Diskussionen über die „Entsorgung“ der Funde; eine Wortwahl, gegen die sich die Untere Denkmalbehörde ausdrücklich verwahrte.

„Wer bei den Überresten eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers über ‚Entsorgung‘ spricht, zeigt, wie sehr die historische Dimension aus dem Blick geraten ist. Dass die Denkmalbehörde diese Sprache der Westfalenhallen ausdrücklich korrigieren musste, spricht für sich“, so Katrin Lögering, Fraktionssprecherin GRÜNE & Volt, nach ihrer Akteneinsicht.
Die Akten belegen außerdem, dass die Stadt bereits seit 2021 wiederholt auf zu erwartende Bodendenkmäler hingewiesen hatte. Trotzdem wurde keine frühzeitige denkmalrechtliche Vorprüfung veranlasst. Die Fraktion GRÜNE & Volt sieht hier die Pflichten der Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen, Sabine Loos, verletzt.

Positiv hervorzuheben ist dagegen die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde sowie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Beide Fachbehörden bewerteten die Funde als Bodendenkmal von nationaler beziehungsweise internationaler Bedeutung und machten sich wiederholt für deren wissenschaftliche Sicherung und eine angemessene Erinnerungsstätte stark.

 Für GRÜNE & Volt bestätigen die Akten die Forderungen, die die Fraktion seit Bekanntwerden der Funde erhebt: den größtmöglichen Erhalt der Bodendenkmäler und einen Baustopp bis zur Vorlage eines würdigen Gedenkstättenkonzepts:

„Das ehemalige Stalag VI D war kein gewöhnliches Baugrundstück. Hier wurden Hunderttausende Kriegsgefangene zur Arbeit gezwungen, Tausende Menschen verloren ihr Leben. Ein solcher Ort verlangt Demut, wissenschaftliche Sorgfalt und den Willen zum Erinnern – nicht den schnellstmöglichen Abschluss einer Baumaßnahme. Die Akteneinsicht macht deutlich, dass wir über den künftigen Umgang mit diesem Ort grundlegend neu diskutieren müssen“,
so Lögering abschließend.

Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt