Landesantidiskriminierungsgesetz stärkt Schutz vor Diskriminierung
– Dortmund geht bereits mit gutem Beispiel voran
Die Fraktion GRÜNE & Volt im Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG NRW). Mit dem neuen Gesetz schließt Nordrhein-Westfalen eine wichtige Schutzlücke und stärkt die Rechte von Menschen, die im Kontakt mit Landesbehörden Diskriminierung erfahren. Gleichzeitig sieht die Fraktion darin eine Bestätigung des Weges, den Dortmund bereits seit Jahren mit zahlreichen Maßnahmen für mehr Teilhabe und gegen Diskriminierung verfolgt.„Diskriminierung darf weder im Alltag noch im Kontakt mit staatlichen Stellen hingenommen werden. Das neue Landesantidiskriminierungsgesetz stärkt das Vertrauen in einen fairen und rechtsstaatlichen Umgang. Gleichzeitig zeigt es: Antidiskriminierung braucht nicht nur Gesetze, sondern auch konkrete Strukturen vor Ort“, erklärt Jacques Armel Dsicheu Djine, Ratsmitglied der Fraktion GRÜNE & Volt.
In Dortmund bestehen bereits wichtige Anlaufstellen und Initiativen. Mit dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund (VMDO) ist eine landesweite Meldestelle für anti-schwarzen, anti-asiatischen und weitere Formen von Rassismus in Dortmund angesiedelt. Sie dokumentiert Diskriminierungsvorfälle, unterstützt Betroffene und schafft eine wichtige Grundlage für Prävention und politische Maßnahmen.
Auch kommunal setzt Dortmund wichtige Schwerpunkte. Mit dem LSBTIQ*-Aktionsplan hat der Rat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das Akzeptanz und Gleichberechtigung stärkt. Hinzu kommen die Novellierung des Aktionsplans gegen Rechts, Antisemitismus und Rassismus sowie zahlreiche Initiativen für mehr Chancengerechtigkeit, gegen Rassismus und für gesellschaftliche Teilhabe. Die Fraktion GRÜNE & Volt hat viele dieser Maßnahmen angestoßen oder maßgeblich mitentwickelt.
„Eine offene Stadt lebt davon, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Identität oder anderen Merkmalen gleichbehandelt werden. Das Landesantidiskriminierungsgesetz setzt dafür einen wichtigen rechtlichen Rahmen. Jetzt gilt es, diesen Anspruch insbesondere mit Blick auf die beim Land NRW beschäftigten Dortmunder Lehrer*innen auch weiterhin mit konkreter kommunaler Politik zu füllen“, so Fatime Şahin, Ratsmitglied der Fraktion GRÜNE & Volt abschließend.
Die Fraktion GRÜNE & Volt sieht das neue Landesgesetz deshalb als wichtigen Baustein einer modernen Antidiskriminierungspolitik. Land und Kommunen tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Diskriminierung wirksam verhindert, Betroffene unterstützt und das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt wird.