PRESSEMITTEILUNG der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund

SPD-Fraktion kritisiert Umgang des Rechtsdezernenten mit internen juristischen Bedenken
„Verantwortungsvolles Verwaltungshandeln sieht anders aus“

Die Berichterstattung über die Einführung des Dortmunder Bettelverbots wirft aus Sicht der SPD-Fraktion erhebliche Fragen auf. Es geht darum, wie Ordnungs- und Rechtsdezernent Norbert Dahmen mit seiner eigenen Verwaltung umgeht.
Den Berichten zufolge hatte das städtische Rechtsamt bereits im Vorfeld deutliche rechtliche Bedenken gegen das geplante Verbot geäußert. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesen Einwänden habe der zuständige Dezernent offenbar nicht zugelassen.
Für die SPD-Fraktion ist nicht allein die Frage entscheidend, ob das Bettelverbot einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Genauso wichtig ist, wie die Stadtverwaltung mit fachlichen und insbesondere juristischen Einwänden umgeht.
„Ein Rechtsdezernent trägt eine besondere Verantwortung dafür, dass juristische Expertise innerhalb der Verwaltung ernst genommen und in politische Entscheidungen einbezogen wird“, erklärt Dirk Goosmann, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Gerade wenn das eigene Rechtsamt auf erhebliche rechtliche Risiken hinweist, darf das nicht einfach beiseitegeschoben werden.“
Eine Verwaltung müsse auch mit unbequemen Einschätzungen aus den eigenen Reihen professionell umgehen, so Goosmann weiter. „Dazu gehört, unterschiedliche rechtliche Bewertungen offen zu diskutieren und die politischen Entscheidungsträger umfassend zu informieren. Wenn kritische Stimmen aus dem eigenen Haus nicht gehört werden, beschädigt das nicht nur das Vertrauen in die Verwaltung. Es beschädigt auch eine offene und sachorientierte Diskussionskultur.“
Die SPD-Fraktion erwartet deshalb eine transparente Aufklärung. Offen ist, wann welche rechtlichen Bedenken vorlagen und wer darüber informiert wurde. Außerdem will die Fraktion wissen, warum diese Bedenken bei der weiteren Entscheidungsfindung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
„Gut, dass das Bettelverbot auf unsere Initiative hin zunächst nur für ein Jahr gilt“, so Goosmann abschließend.
„Die weitere Geltung werden wir sorgfältig prüfen, nicht zuletzt unter Würdigung der Auffassung des Rechtsamts.“