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Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt Antrag beim Verwaltungsgericht an, um die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) – eine Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium direkt unterstellt ist – hat am vorgestrigen Montag den Sofortvollzug für den Weiterbau der Mega-Erdgaspipeline in deutschen Gewässern angeordnet. Mit der Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Klage der DUH gegen den Weiterbau zunächst aufgehoben.
Die DUH kritisiert die überraschende Anordnung des BSH. Um die aufschiebende Wirkung der eigenen Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten weiterhin zu stoppen, kündigt der Umweltschutzverband weitere rechtliche Schritte an.

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