Corona-Kontrollen im Stadtgebiet auch an Ostertagen
Mit der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund (als Ergänzung der aktuellen CoronaSchVo des Landes NRW) gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Grünanlagen mit Blick auf Ostern nicht mehr nur samstags und sonntags, sondern nun auch feiertags.
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