Grünschnitt gehört nicht in den Wald Umweltamt informiert über richtige Entsorgung und mögliche Bußgelder

Grünschnitt, Grünabfälle richtig entsorgen oder verwerten: Das Foto zeigt den Annahmebereich für Grünabfall auf einem Recyclinghof der EDG.
© EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Auch wenn zum Schutz der Vögel zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume, Büsche und Hecken gerodet oder auf Stock gesetzt werden dürfen, sondern nur leichte Pflegearbeiten erlaubt sind, gibt es genug Blätter, Wildkraut und Rasenschnitt, der entsorgt oder genutzt werden will.
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