Änderungsanträge Fraktion DIE LINKE & PIRATEN

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016 im Rat der Stadt Dortmund

Haushaltantrag 2016 der Fraktion DIE LINKE & Piraten

Der Finanzausschuss des Rates der Stadt Dortmund hat am letzten Donnerstag über die vorliegenden Haushaltsanträge der Fraktionen beraten und wird am kommenden Donnerstag die Beratungen fortsetzen.

Anbei sind die Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Personalentwicklung, zur Sozialpolitik und zur “Lebenswerten Stadt.”

1) Beschlussvorschläge zur Kürzungsliste der Kämmerei Memorandumbeschlüsse

 1.1) Cafe Berta erhalten (lfd. Nr. 22)

Beschluss: Der Rat beschließt die Fortführung des Café Berta.

Begründung: Wie bereits in den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre, lehnen wir die Streichung des sozialbetreuerischen Angebots für Alkoholkranke ab. Hilfen zur Selbsthilfe sollen die Führung eines normalen Lebens ermöglichen und dabei helfen, den Ausstieg aus der Sucht zu finden.

1.2) Musikschulangebot erhalten (lfd. Nr. 19)

Beschluss: Der Rat hält das Angebot in der Musikschule unverändert aufrecht. Die Kürzung des Betriebskostenzuschusses wird daher nicht vorgenommen.

Begründung: Eine Stadt, die gewaltige Summen in die musikalische Hochkultur steckt, wie Oper, Theater, Konzerthaus oder Ballett, muss auch in der Lage sein, die musikalische Bildung für den Nachwuchs zu fördern.

1.3) Aufwandsbudget der BVen (lfd. Nr. 31)

Beschluss: Das Aufwandsbudget der Bezirksvertretungen wird nicht gekürzt.

Begründung: Das Budget der Bezirksvertretungen wird immer wieder durch den Rat in Mitleidenschaft gezogen. Dabei sind die BVen als unterste Gliederungsebene in der Demokratie die direkten Ansprechpartner für die BürgerInnen. Eine weitere Aushöhlung dieser Demokratieebene sollte unterbleiben.

1.4) SchulbegleiterInnen Dortmund (SchubiDo) (lfd. Nr. 34)

Beschluss: Der Rat beschließt, dass es im Rahmen der beabsichtigten Umstrukturierungen im Fachbereich 40 zu keinen Leistungseinschränkungen im Bereich der SchulbegleiterInnen kommen darf.

Begründung: Inklusion ist politisch in NRW und in Dortmund gewollt. Nach der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenkonvention ist das Thema Inklusion als Pflichtaufgabe zu begreifen. Daher müssen auch im Bereich der SchulbegleiterInnen die erforderlichen Leistungen erbracht werden.

1.5) Kinder- und Jugendförderung (lfd. Nr. 36)

Beschluss: Die Standardangebote der Kinder- und Jugendförderung bleiben im gewohnten Umfange erhalten.

Begründung: Kinder- und Jugendliche zu Leidtragenden der Krise der Kommunalfinanzen, hervorgerufen durch die verfehlte Austeritätspolitik von Land und Bund, zu machen, halten wir für unangemessen.

1.6) Verzögerte Umsetzung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (lfd. Nr. 37)

Beschluss: Der Rat beschließt die rechtskonforme Umsetzung der Kindertagesbetreuung. Solange die gesetzlich geforderten Betreuungsangebote nicht vollständig vorhanden sind, darf der Ausbau nicht bewusst verzögert werden.

Begründung: Kinder zu Leidtragenden der Krise der Kommunalfinanzen, hervorgerufen durch die verfehlte Austeritätspolitik von Land und Bund, zu machen, halten wir für unangemessen.

1.7) Präventive Arbeit des Familienprojektes (lfd. Nr. 38 + 39)

Beschluss: Die Projektarbeit des Familienprojektes im Bereich der präventiven Arbeiten und der Standardangebote wird nicht gekürzt.

Begründung: Familien mit ihren Kindern zu Leidtragenden der Krise der Kommunalfinanzen, hervorgerufen durch die verfehlte Austeritätspolitik von Land und Bund, zu machen, halten wir für unangemessen. Insbesondere die Erstbesuche nach Entbindungen sollten zur Früherkennung von Problemen unbedingt erhalten bleiben. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund steigender Bedarfe.

1.8) Hilfe bei stationärer Pflege (lfd. Nr. 40)

Beschluss: Die Anpassung der Planwerte an das durchschnittliche Jahresergebnis stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass es keine individuellen Leistungskürzungen geben darf.

Begründung: Der Haushaltsplanentwurf geht von steigenden Fallzahlen aus, so dass eine Reduzierung des Ansatzes auf den durchschnittlichen Planwert mit einer Leistungskürzung für pflegebedürftige Menschen gleichbedeutend wäre. Diese Leistungskürzung ist ausdrücklich nicht erwünscht. Es ist insofern mit einer unterjährigen vom Rat tolerierten Überschreitung des Planansatzes durch Fachbereich 50 zu rechnen.

1.9) Straßenunterhaltung (lfd. Nr. 47)

Beschluss: Eine weitere Kürzung des Budgets für die Straßenunterhaltung erfolgt nicht.

Begründung: Das Budget der Straßenunterhaltung wurde in den vergangenen Jahren massiv gekürzt, so dass die Straßeninfrastruktur in Dortmund inzwischen in einem desaströsem Zustand ist. Eine nochmalige Kürzung ist daher nicht zu vertreten.

2) Beschlüsse zur Verbesserung der Haushaltssituation

2.1) Abgabe auf den Waffenbesitz

Beschluss: Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Einvernehmen mit der Landesregierung, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Die Einführung einer Waffenbesitzabgabe könnte bei einer Anzahl von ca. rund 26400 registrierten / legalen Waffen in Dortmund etwa 7,5 bis 8 Millionen Euro p.a. für den Stadthaushalt erwirtschaften. Neben dem Primärziel der Ein- nahmeerzielung würde eine solche Steuer den Lenkungszweck verfolgen, den lega- len Besitz von Schusswaffen zu reduzieren. Angesichts immer stärker werdender Auseinandersetzungen und Verteilungskämpfe in der Gesellschaft ist anzuraten, den Zugang zu Schusswaffen deutlich zu erschweren.

2.2) Konnexität einhalten

Beschluss: Der Rat fordert die Verwaltung, auf mit den übergeordneten Stellen in Verhandlungen zu treten, um die Kosten für folgende Leistungen erstattet zu bekommen, die durch nicht auskömmlich finanzierte externe Einflüsse entstanden sind und den Haushalt der Stadt Dortmund belasten:

  •  Zentrale Verwaltung GEZ Gebühren (196.800 Euro pro Jahr)
  • Neuer Personalausweis (230.670 Euro pro Jahr)
  • Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen (700.000 Euro pro Jahr)

Begründung: Ein Teil der kommunalen Finanzkrise hat die Ursache, dass immer mehr Aufgaben von Land oder Bund auf die Kommunen übertragen werden, ohne dass diese hinreichend finanziert werden. Die oben zur Abarbeitung gedachten Aufgaben sind nur Beispiele aus der Liste der Verwaltung zur „Zusammenstellung zusätzlicher Aufgaben der Stadt Dortmund durch externe Einflüsse“ aus dem Jahr 2014. Die genannten Beträge sind in dieser Liste für das kommende Haushaltjahr als zusätzlicher Finanzaufwand dargestellt.

2.3) Nachverhandlungen evangelischer Kirchentag

Beschluss: Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, analog zu den geplanten Nachverhandlungen mit dem DFB zum Fußballmuseum, auch mit der evangelischen Kirche Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel den kommunalen Zuschuss von 2,7 Mio. Euro für den Kirchentag in Dortmund deutlich zu senken.

Begründung: Die evangelische Kirche hat einen zusätzlichen Gewinn von 50 Mio. Euro über den eigentlichen Planwert hinaus gemacht. Dies rechtfertigt Nachver- handlungen allemal und macht die fehlende Notwendigkeit von kommunalen Sub- ventionen überdeutlich. Wer soziale Leistungen wie durch die Memorandumsbeschlüsse regelrecht rasiert, darf nicht das Geld mit vollen Händen zum Fenster hin- aus werfen und steinreiche Organisationen wie den DFB oder die evangelische Kir- che aus kommunalen Mitteln begünstigen.

3) Personalentwicklung

3.1) Kürzungsbeschluss aufheben

Beschluss: Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss, jährlich 2% am steuerbaren Personalbudget zu kürzen, auf.

Begründung: Der Beschluss schädigt die Funktionsfähigkeit der Verwaltung inzwischen massiv. Der Zwiespalt zwischen Kürzungen, Aufgabenerledigung und erhöhten Krankenständen ist bei Aufrechterhaltung des Kürzungsbeschlusses nicht lösbar, ohne dass die Verwaltung diesen Beschluss kreativ „interpretiert“. Nicht ausführbare Beschlüsse sind jedoch aufzuheben.

3.2) Personaldezernat

Beschluss: Der Rat beschließt die organisatorische Trennung von Personalamt und Kämmerei zum 01.01.2017.

Begründung: Es ist für die Entwicklung des Personalbestandes nicht hilfreich, wenn zur Aufstellung eines Haushaltes der Personaldezernent mit dem Kämmerer über das Budget zu verhandeln hat und im Zweifel der Kulturdezernent diese Auseinandersetzung gewinnt, da alle Ämter von der gleichen Person bekleidet werden.

4) Sozialpolitik
4.1) Ausgabe des Dortmund-Passes

Beschluss: Der Rat fordert das Dortmunder Jobcenter auf, im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II automatisch den Dortmund Pass auszustellen.

Begründung: In der Regel ist beim Jobcenter Dortmund ein Extratermin für die Beantragung eines Dortmund-Passes nötig. Viele KundInnen des Jobcenters sind zudem nicht über die Möglichkeit, den Dortmund-Pass zu erhalten und damit ermäßigten Eintritt in einer Reihe von kommunalen Einrichtungen zu erhalten, informiert. Dies drückt sich in der immer noch extrem niedrigen Nutzerquote unter den Anspruchsberechtigen aus. Diesem Missstand sollte Abhilfe geschaffen werden.

4.2) Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder

Beschluss: Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund-Passes erhalten.

Begründung: Dortmund als Oberzentrum von Westfalen hat eine herausragende Stellung auch hinsichtlich der Nutzung seiner Einrichtungen. Diese gibt es teilweise nur in Dortmund, fehlen aber im Umland Dortmunds wie z.B. der Dortmunder Zoo, Einrichtungen der Hochkultur oder das umfangreiche Angebot an Museen. Damit sind derzeit Menschen im Bezug von Sozialleistungen aus dem Dortmunder Umland nicht berechtigt, ermäßigt die kommunalen Einrichtungen zu besuchen. Dies stellt eine erhebliche Ungleichbehandlung zu Menschen dar, die Sozialleistungen beziehen und in Dortmund wohnen. Eine Konzentration von LeistungsbezieherInnen in Dortmund wird somit gefördert und unterstützt.

4.3) Gültigkeit Do-Pass in allen Dortmunder Schwimmbädern

Beschluss: Der Rat fordert die Verwaltung zu Verhandlungen mit den Trägern von ausgegliederten kommunalen Schwimmbädern auf, um eine Gültigkeit des Dortmund-Passes auch in diesen Bädern zu erreichen.

Begründung: Neben dem Personal sind die Hauptleittragenden der seinerzeit erfolgten Ausgliederung von Schwimmbädern einkommensschwache Menschen im Bezug von Sozialleistungen. Mit der Ausgliederung von Bädern ist die Gültigkeit des Dortmund-Passes entfallen. Eine überschlägige Vergleichskostenrechnung für die verbliebenen drei Hallenbäder in der Trägerschaft der Stadt sieht Kosten von 23.000 Euro (siehe Beantwortung zu DS: 12599-14-E4) für alle drei Bäder zusammen genommen. Die Wiedereinführung des Dortmund-Passes in den ausgegliederten Bädern würde daher nur einen sehr überschaubaren Betrag kosten.

4.4) Trödelmarkt Fredenbaum

Beschluss: Der Trödelmarkt im Fredenbaum bleibt erhalten.

Begründung: Es geht nicht nur um das Vergnügen, das Herumschlendern und die Schnäppchenjagd für potenzielle KäuferInnen, sowie um eine Attraktivitätssteigerung der Nordstadt. Für viele VerkäuferInnen bedeutet der Stand auf einem Flohmarkt oft die Aufbesserung eines kargen Einkommens. Insofern ist ein Trödelmarkt im Fredenbaumpark goldrichtig platziert.
Die Verwaltung hatte angekündigt, den Trödelmarkt wegen Personalmangels schließen zu wollen. Jedes Jahr werden 20.000 Euro Standmiete vereinnahmt.

5) Lebenswerte Stadt

5.1) Autofreie Siedlung

Beschluss: Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen der Planungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen.

Begründung: In Köln-Nippes hat sich ein Modellprojekt einer autofreien Siedlung sehr erfolgreich etabliert. Ähnlich wie für die Energieplus-Siedlung in Dortmund gibt es für eine solche Siedlungsstruktur einen Markt. Mittelfristig kann in der Stadtentwicklung durch die Etablierung solcher Siedlungsstrukturen der Anteil der unterhaltspflichtigen Straßen deutlich reduziert werden, mit erheblichen strukturellen Entlastungswirkungen für den städtischen Haushalt.

5.2) Entwidmung von Straßen

Beschluss: Die Verwaltung führt ein Bürgerbeteiligungsverfahren durch, um von den BürgerInnen für überflüssig erachtete Straßen im Dortmunder Straßennetz zu identifizieren. Diese Straßen sollen entwidmet, für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden und somit die Pflicht zur Verkehrssicherung und Unterhaltung entfallen.

Begründung: In Zeiten knapper Haushaltsmittel reichen die Finanzmittel kaum für die dringlichsten Instandhaltungsmaßnahmen für eine Vielzahl der vorhandenen Straßen aus. Eine Teillösung kann die Reduzierung des Wegenetzes darstellen. Um entbehrliche Strecken zu ermitteln, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden: Es müssen geeignete Alternativ-Strecken zur Verfügung stehen, es muss sich wirtschaftlich rechnen und es muss ökologisch sinnvoll sein.

5.3) Lebensqualität durch Baumpflanzungen

Beschluss: Der Rat stellt 50.000 Euro Planungsmittel zur Vorbereitung eines Rahmenkonzeptes für die Pflanzung von zusätzlich 1000 Bäumen zur Verfügung. Insbesondere an Straßen und Plätzen in Quartieren mit Bedarf an ökologischer und klimatischer Verbesserung sollen neue Baumstandorte vorgeschlagen werden. Das Konzept ist dem AUSW zur weiteren Befassung vorzulegen.

Begründung: Bäumen kommt in der Stadt eine wichtige Funktion zur Verbesserung des städtischen Kleinklimas und der Aufenthaltsqualität in Straßen und auf Plätzen zu. Sie binden CO2 und Feinstaub, produzieren Sauerstoff, spenden Schatten, kühlen die Umgebungstemperatur bis zu 3 Grad im Sommer und reduzieren Lärmentwicklung z.B. an Straßen. Im Sinne der Beibehaltung bzw. Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt sollen mittelfristig zusätzlich 1000 Bäume an neuen Standorten gepflanzt werden. Zur Schaffung von Klimagerechtigkeit zwischen den einzelnen Stadtvierteln müssen prioritäre Pflanzstandorte identifiziert und festgeschrieben werden. Dort wo es möglich ist, sollten Anpflanzungen von Obstsorten erwogen werden.

5.4) Barrierefreie Kinderspielplätze

Beschluss: Der Rat stellt jährlich, ab dem Jahr 2016, zusätzlich 300.000 Euro für die barrierefreie Neuanlage bzw. barrierefreie Umgestaltung bestehender Kinderspielplätze zur Verfügung. Diese sollen vorrangig in der Gebietskulisse des Projektes Nordwärts verausgabt werden.

Begründung:Spielplätze sollen zu Orten mit nachhaltiger Wirkung für den ganzen Stadtteil und Orten der Akzeptanz werden. Spielplätze verstehen sich zunehmend auch als Treffpunkt für alle Generationen und Kulturen. Dass diese inklusiv und barrierefrei gestaltet sind und allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglichen, ist selbst- verständliche Grundlage der Planungen.
Da die kinderreichsten Stadtbezirke in der Gebietskulisse „Nordwärts“ liegen, halten wir es für sinnvoll, Spielplätze in diesen Stadtbezirken beginnend zu ertüchtigen. Die vorgelegte Planung aufstockend, könnten so zwei Spielplätze mehr realisiert werden und ihren Beitrag zu Integration, Inklusion und Gemeinschaftsbildung leisten.

 

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