Die Zahl des Tages: 219

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Wortklaubereien statt klarer Kante

Präzise formuliert müsste die Zahl des Tages heißen: § 219 a. Um dessen Abschaffung, zumindest um dessen Änderung geht es in diesen Tagen nicht nur im politischen Berlin.
Aus gegebenem Anlass ist zunächst einmal klarzustellen, dass es nicht um die Frage geht, ob Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal sein sollen oder nicht. Das sind sie nicht.

Es geht darum, dass die derzeitige Regelung den/die bestraft, der/die öffentlich Schwangerschaftsansprüche „anbietet, ankündigt, anpreist.“ Damit kann auch bestraft werden, wer auf der Webseite darüber informiert, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

Ein Kompromiss scheint in dieser Frage schwierig zu sein. Die CDU hat die Messlatte hoch gehängt. Annegret Kamp-Karrenbauer lässt verlauten, es sei gut, dass das Werbeverbot bleibt. Die SPD eiert mal wieder herum. Von ihren ursprünglichen Forderungen, den Paragrafen ganz zu streichen, ist nichts mehr übrig geblieben. Noch Anfang des Jahres hatte sie mit einem eigenen Gesetzentwurf die Streichung des § 219 a gefordert.

Machterhalt geht vor Grundüberzeugungen. Eine Möglichkeit besteht noch für die SPD-Fraktion. Sie könnte Anfang Januar 2019 die Mehrheiten im Bundestag nutzen und zusammen mit den Oppositionsparteien und per Gewissensentscheidung die Abschaffung des § 219 a herbeiführen.

Schwer vorstellbar, aber nicht ausgeschlossen, dass die CDU deswegen die Koalition platzen lassen würde. Aber auch das hätte viel für sich.

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