Fünf weitere Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BeschwerdeführerInnen fordern gesetzliche Regelungen in Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz genügen

Gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fünf neue Klimaklagen auf Länderebene eingereicht. Dies hat die DUH in einer Pressemitteilung am letzten Montag bekannt gegeben. Im Nachgang der wegweisenden Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts fordern die KlägerInnen nun auch auf Landesebene die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Exemplarisch für alle Bundesländer gehen die DUH und die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer juristisch gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vor. 

Bezogen auf das Land NRW erhebt die DUH Verfassungsbeschwerde gegen das am 1. Juli 2021 durch den Landtag neu gefasste nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz, mit dem die Klimaschutzziele zwar für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angehoben worden seien, gleichzeitig aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen wurden. Es fehle daher sowohl an ausreichenden Zwischenzielen bis zum Jahr 2030 und zwischen den Jahren 2030 und 2040 als auch an Instrumenten, mit denen sichergestellt würde, dass eine Zielerreichung zu erwarten sei und mit der auf Zielverfehlungen reagiert werden könne.

Die für NRW bereits vollständig ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde soll unverzüglich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, sobald das am 1. Juli 2021 durch den Landtag NRW neu gefasste Landesklimaschutzgesetz im Gesetzblatt Nordrhein-Westfalens veröffentlicht worden ist.

Jannis Krüßmann, Beschwerdeführer aus Nordrhein-Westfalen: „Bund und Länder tun zu wenig für den Klimaschutz. Das neue Klimaschutzgesetz in NRW ist ein Rückschritt und übernimmt Vorgaben, die dem 1,5-Grad-Limit nicht gerecht werden. Ich hoffe, dass sich die Gerichte dem Druck der Zivilgesellschaft auf die Politik anschließen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Länder müssen und können beim Klimaschutz deutlich mehr tun. Statt jedes Jahr tausende Kilometer an neuen Landes-, Kreis- und Ortsstraßen auszubauen, brauchen wir mehr Fahrradschnellwege und Pop-up-Radwege wie in den Niederlanden oder Dänemark. Die Anbindung der ländlichen Räume an den Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und mehr Angebote im Regionalen Bahnverkehr liegen in Landeszuständigkeit.“

Klimaklagen auch gegen Konzerne geplant
Die DUH hatte zusammen neben dem Verfassungsgerichtsbeschluss vom April bereits eine Reihe aufsehenerregende Prozesse aus dem Bereich des Umweltrechts gewonnen, darunter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Kommunen zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten verpflichtet, die in vielen Städten insbesondere durch die Abgase von Dieselmotoren überschritten werden.
In einem nächsten Schritt sind von der DUH weitere Beschwerden in Arbeit, die sich gegen Energie- und Autokonzerne wenden. Vorbild dafür ist ein Urteil aus den Niederlanden von Ende Mai, durch dass der Ölkonzern Shell zu stärkeren Klimaschutzanstrengungen verpflichtet wurde.

Quelle und Fotos: DUH

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