Zwei Seiten einer Medaille – oder: einmal Knepper, immer Knepper ?

ehem. Kraftwerk; Foto: Archiv MIT

Gustav Knepper, eine ehrenwerte Persönlichkeit? (3)

Unter der Überschrift :

Ein Blick in die Geschichte kann niemals schaden –  Gustav Knepper, eine ehrenwerte Persönlichkeit?

hat MIT am 16.1. 22 über die Ergebnissen der Recherchen von Ratsvertreter Detlef Adam und Bezirksvertreter Richard Utech vom OV Nette der SPD zu Gustav Knepper berichtet – dem Namensgeber des früheren Kraftwerks und des Schacht Gustav in Oestrich.

Auf diesen Bericht hat uns Franz Heinrich Veuhoff aus seinem Archiv zwei Nachrufe auf Gustav Knepper geschickt, die wir ohne weiteren Kommentar veröffentlicht haben.

Zwischenzeitlich hatte sich auch die Bezirksvertretung Mengede mit der Namensgebung befasst und einvernehmlich empfohlen, den Namen im Zuge des weiteren Planungsverfahrens für das ehemaligen Kraftwerkgelände nicht mehr zu verwenden. Einen ähnlich lautenden Beschluss hatte danach auch der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 31. 3. 22 gefasst.
Inzwischen liegt die unten angehängte Stellungnahme des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund vom 8.3. an die Mitglieder der BV Mengede vor. Diese Stellungnahme lässt vermuten: Wenn es nach der Verwaltung ginge, hieße das Motto: Einmal Knepper, immer Knepper!

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An die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede

Umgang mit dem Namen “Gustav Knepper” bei der weiteren Planung des Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23420-22)

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum oben genannten Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Die Umbenennung des ehemaligen Kraftwerkgeländes „Gustav Knepper“ wird mit dem künftigen Betreiber des Logistikstandortes erörtert und Vorschläge für einen neuen Namen erarbeitet. Gleichzeitig wird mit der Stadt Castrop-Rauxel Kontakt aufgenommen, damit auch der sich im Castrop-Rauxeler Stadtgebiet befindliche Teil des Logistikstandortes bei der Namenfindung mit berücksichtigt wird.

Die Bezeichnung Mg 116 – ehemalige Kraftwerk Knepper – selbst geht auf den seit dem 17.05.1985 rechtskräftigen Bebauungsplan zurück. Da es sich bei einem Bebauungsplan um eine öffentliche Urkunde handelt, kann die Namensänderung des Bebauungsplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper – nur durch einen erneuten Beschluss des Rates erfolgen.
Die Namenänderung während des laufenden Änderungsverfahrens würde einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen, da dies Änderungen in allen bereits vorliegenden Dokumenten und Gutachten hervorruft. Bei künftigen Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Mg 116 kann der Vorschlag der Namensänderung gerne berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Wilde

Foto o.r.: Wolfgang Knappmann

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