Landgericht Hamburg bestätigt Irreführung durch Lebensmittelkonzern Upfield
Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass das Unternehmen Upfield Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Umstellung seines Streichfettes Sanella in die Irre geführt hat. Der Lebensmittelkonzern hatte vor rund 18 Monaten die Füllmenge des Produkts von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unverändert blieb. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die gegen Upfield geklagt hatte, sieht sich durch das Urteil des Landgerichts bestätigt und fordert darüber hinaus den Gesetzgeber zum Handeln auf (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22, nicht rechtskräftig).