Folgenutzung für das Gelände des ehemaligen Kraftwerk Knepper: Möglichst keine Logistikunternehmen

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Stellungnahme der Naturschutzverbände zur 6. Änderung des

Foto: Franz-Josef Fedrau.

Regionalplans für das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Knepper.

Die Naturschutzverbände haben zur geplanten Nutzung des Geländes des ehemaligen Kraftwerk Knepper eine Stellungnahme abgegeben. Hierzu teilt Thomas Quittek, der Sprecher der Kreisgruppe Dortmund des BUND mit:
“Das ehemalige Kraftwerk Knepper wurde bereits 2014 stillgelegt. Ca. ein Drittel der zur Änderung vorgesehenen Fläche im Osten zur A 45 hin ist derzeit mit Wald bestanden, wird intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet (Ackernutzung) oder ist mit Wohnnutzung belegt (Straßen „Am Sodkamp“, „Reiherhorst“); siehe u.a. Biotoptypenkartierung der Grundlagenkarten II des Entwurfs des neuen Landschaftsplans für die Stadt Dortmund. Der diesen Bereich betreffende Bebauungsplan Mg116 sieht im Norden einen geschützten Landschaftsbestandteil vor.
Die Naturschutzverbände schlagen eine Differenzierung der Fläche in Gewerbe- und Industriegebiet (ehemaliges Kraftwerksgelände), Siedlungsbereich (derzeitige Wohnbebauung) und Freiraumbereich (Feld, Wiese, Wald – u.a. geschützter Landschaftsbestandteil) vor. Dies sollte auch in dem Verfahren für die Änderung des Bebauungplans Mg116 „Ehemaliges Kraftwerk Knepper“ berücksichtigt werden. Dort ist ja u.a. bereits ein geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Keinesfalls sollte der bislang baulich nicht genutzte Freiraum für Baulichkeiten in Anspruch genommen werden. Zudem sollten Aspekte des Biotopverbundes (u.a. zum NSG Beerenbruch hin) betrachtet werden.
Den Beschluss des Naturschutzbeirates zum Bebauugsplan Mg116 „Ehemaliges Kraftwerk Knepper” füge ich bei. Der Beirat bittet bei der Planung zu berücksichtigen, dass auf der Fläche möglichst keine Logistikunternehmen angesiedelt werden, da diese Branche zu flächenintensiv ist. Nachteilig sind ebenfalls die Auswirkungen der LKW-Bewegungen, die Emissionen und die Folgekosten, wie z.B. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr.
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