Die Metropole Ruhr als Ganzes

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Regionalverband beendet planerische Dreiteilung

Der Gebietsentwicklungsplan wird zum Regionalplan.

„Was eigentlich ist der RVR?“Anja Huberts Frage drückte vermutlich das aus, was die anderen Bezirksvertreter/innen und die wenigen Zuhörer ebenfalls gern über die in Essen beheimatete Behörde wissen wollten. Schließlich wird der Regionalverband Ruhr im Stadtbezirk Mengede im Zusammenhang mit drei Großprojekten genannt. Dieter McDevitt, einer von drei Piraten im dazugehörigen, gleichfalls kaum bekannten Regionalrat („Ruhrparlament“), stellte bei der gestrigen Sitzung die 2009 geschaffene Institution und ihre Aufgaben vor.

Sie ist Nachfolgerin des von 1920 bis 1975 bestehenden Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR) und ersetzt die zwischendurch für drei Jahrzehnte existierende Dreiteilung des Ruhrgebiets , die Zugehörigkeit zu den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster, sowie die bisherigen Gebietsentwicklungspläne.

2020 erste Direktwahl zum „Ruhrparlament“

Nun wird die Metropole Ruhr, unter den größten Ballungsgebieten Europas an 9. Stelle, planerisch wieder als Ganzes betrachtet und als staatliche Aufgabe wahrgenommen. Die Verbandsversammlung des RVR mit derzeit 137 stimmberechtigten Mitgliedern und eine relativ kleine Verwaltung haben weitreichende Planungskompetenz zurück erhalten. Sie widmen sich Aufgaben wie der Planung von Grünzügen, Gewerbegebieten, der Route Industriekultur und dem Straßenbau. Bisher wurde die Verbandsversammlung (Regionalrat) vom jeweiligen Rat der elf kreisfreien Städte und vier Kreise entsandt. 2020 haben erstmals alle Bürger Gelegenheit, während der Kommunalwahl auch die Abgeordneten des „Ruhrparlamentes“ direkt zu wählen – auf einer zweiten Liste.

Meinung der Betroffenen ist gefragt

Bereits jetzt haben alle betroffenen Bürger und öffentliche Einrichtungen Gelegenheit, sich zu dem aktuell vorliegenden Regionalplan zu äußern. Bis Ende Februar kommenden Jahres ist es noch möglich, Einblick in die Pläne zu nehmen. In Dortmund liegen sie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, Zimmer 519, während der Öffnungszeiten aus. Hinweise und Anregungen können an Ort und Stelle abgegeben sowie per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr bzw. postalisch an den Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen, gerichtet werden. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.metropoleruhr.de

McDevitt betont, der RVR sei aus seiner Sicht keineswegs eine übergeordnete Stelle, die “von oben herab” Gemeinden und Kreisen Vorschriften mache. “Da wird erst mal das aufgenommen, was die Städte selbst vorschlagen.”

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