Eine närrische Geschichte in närrischen Zeiten

Wie man auf eine einfache Anfrage verwirrende Antworten erhält

Von Gerd Latterner

Das ist die Geschichte eines Bürgers, dem schon lange der ungünstig gewählte Standort der City-Toilette am Mengeder Markt missfällt. Insbesondere auch für die Gäste der Außengastronomie des beliebten und belebten Cafés im Zentrum stellt sich die City- Toilette als unschöne Sichtbarriere dar. Durch Gespräche und Gehörtes fühlt sich der Bürger in seiner Meinung bestärkt und beschließt, nicht nur in sich hinein zu meckern, sondern auch etwas zu tun.

So schrieb er im November 2021 an das Tiefbauamt und fragte an, ob es möglich sei, mittels einer transparenten Begrünung den Anblick dieses Toilettenhäuschens zu verschönern. Er hatte die Idee, vor dem Toilettenbauwerk farbige Stahlstelen aufzustellen und daran bepflanzte Blumenampeln zu hängen, sodass insbesondere die dem Café zugewandte Seite optisch aufgewertet wird.
Auf eine Erinnerung von Ende Januar 2022 kam prompt die Antwort, dass die Nachricht dem Tiefbauamt wichtig wäre; weiter hieß es: „Wir leiten Ihre Anfrage umgehend an unseren zuständigen Mitarbeitenden weiter. Sollte das Tiefbauamt nicht zuständig sein, leiten wir Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weiter und setzen Sie in Kopie.“

Ohne weiteres Zutun wurde dem Bürger dann nach einer Woche mit Entschuldigung mitgeteilt, dass es einiger Rücksprachen mit den Fachabteilungen im Tiefbauamt und der Dortmund-Agentur bedurft hätte und nach jetzigem Erkenntnisstand der Betriebshof West des Tiefbauamtes zuständig sei. Dort werde die Anregung des Bürgers geprüft; er werde von dort auch zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung eine Nachricht bekommen.

Auf Nachfrage erhielt der Bürger im März 2022 vom Betriebshof West/ Tiefbauamt die fernmündliche Auskunft, das Grünflächenamt sei mit der Angelegenheit betraut worden.
Als bis zum Oktober 2022 nichts passierte, traute sich der Bürger am 20.10.22 beim Grünflächenamt nachzufragen und bekam prompt und überraschend sowie kurz und prägnant die Antwort: „Bitte richten Sie Ihre Vorschläge an die zuständige Bezirksvertretung.“

Mit dieser Information versehen, machte der Bürger seine Eingabe.
Erwartet hatte er von dem Gremium einen Satz: Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Eingabe an die Verwaltung weiterzugeben.
Dies sah zunächst auch danach aus. Ein Medien-Berichterstatter schreibt von einer zeitintensiven Behandlung dieses Themas in der Sitzung der Bezirksvertretung. Diverse Handlungsvorschläge wie  Ablehnung, Zustimmung, Klärung der Eigentumsverhältnisse, der Zuständigkeit, welche Bepflanzung endeten letztlich mit dem erwarteten Ergebnis: “Weiterleiten an die Verwaltung.“ 

Die offizielle Niederschrift der Bezirksvertretung Mengede für die Sitzung vom 30.11.2022 im Februar 2023 brachte für den Bürger eine Überraschung. Im Protokoll steht zu lesen, der Bezirksvorsteher habe erklärt, die behindertengerechte, öffentliche Toilettenanlage am Mengeder Markt sei nicht in städtischem Besitz, sondern gehöre einer Firma. Auf eine Begrünung habe die Stadt Dortmund keinen Einfluss und daher müsse sich der Petent mit seinem Anliegen direkt an den Betreiber wenden.
Eine direkte Begrünung der Toilette lehnt die Bezirksvertretung aus hygienischen Gründen ab.
Der Bürger ist jedoch überzeugt, dass es für einen Fachmann kein Problem darstellen würde, unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen eine transparente Begrünung detailliert zu planen und ausführen zu lassen.

Aus der Eingabe des Bürgers geht eindeutig hervor, welche beiden Stadtämter für den Begrünungsvorschlag zuständig sind. Dies ist in erster Linie das Tiefbauamt, das sich in Amtshilfe des Grünflächenamtes bedient. Spätestens nach der Lektüre eines weiteren Satzes in der Niederschrift muss sich jeder veräppelt vorkommen. Dort heißt es: „Es besteht jedoch die Möglichkeit, Paten für eine Begrünung im Rahmen des Projektes Querbeet zu finden und sich dort zu bewerben“.
Zum besseren Verständnis dieser Empfehlung: Die Stadt Dortmund – Amt für Stadterneuerung – fördert den Bau von Hochbeeten und das Pflanzen von Gemüse, Kräutern und Obst sowie den Kauf von Gartengeräten.   Nicht gefördert wird die anschließend erforderliche Bewirtschaftung. Die Ernte steht dem Nutzer zu. Es soll erreicht werden, dass die Stadt grüner und bunter wird.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen sich aber für eine Privatnutzung mindestens drei Haushalte zusammenschließen.

Der Bürger kann es sich allerdings nicht vorstellen, dass ein gärtnerisch veranlagter Mensch an  der Toilettenanlage und derart zentral und publikumsintensiv seine Gemüsebeete anlegen möchte .
Sehr wohl kann er sich nach wie vor eine transparente und ansprechende Begrünung der City-Toilette vorstellen.  

Fotos: Gerd Latterner; zur Vergrößerung der Fotos diese bitte anklicken!

 

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