Zeitzeichen I
Das Sozialistengesetz und seine Auswirkungen auf die Sozialdemokratie
„Sozialistengesetz“ ist die Kurzbezeichnung für das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet und nach der Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. am 22. Oktober 1878 in Kraft getreten ist. Es wurde insgesamt viermal verlängert bis zum 30. September 1890. Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.