Klagen der Umweltverbände DUH und BUND beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich
Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland seine CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent senken muss. Dabei setzt das Gesetz für die einzelnen Sektoren wie Gebäude, Industrie und Verkehr jährliche Obergrenzen. So galt etwa im Verkehrssektor 2021 eine Grenze von 145 Millionen Tonnen CO2. Bis zum Jahr 2030 soll diese Obergrenze auf 85 Millionen Tonnen CO2 absinken