Verbraucherzentrale Hamburg ordnet die wichtigsten Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher ein
Seit dem 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungen umweltverträglicher machen und dafür sorgen, dass weniger Müll entsteht. In Deutschland wird die PPWR durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Beim Einkauf werden Verbraucherinnen und Verbraucher trotz neuer Gesetzeslage zunächst wenig Veränderung feststellen, denn viele Vorgaben greifen erst in einigen Jahren. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, was bereits gilt und was sich erst später ändern soll.







13. August

