Bundesverwaltungsgericht verwirft Beschwerde gegen das OVG-Urteil
Der Versuch des Flughafen-Chef Ludger van Bebber in Abstimmung mit seinem Hauptgesellschafter, die Dortmunder Stadtwerke, – hier in Person des Stadtwerkechefs Pehlke – sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteils vom Januar 2022 zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern, ist gescheitert.
Das teilt die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund-Kreis Unna mit; und weiter heißt es in der Mitteilung: