Allgemeine Winterwartungspflicht bei niedrigen Temperaturen
Da für die bevorstehende Winterzeit mit deutlich niedrigeren Temperaturen und ggf. Schneefall zu rechnen ist, erinnert das Ordnungsamt an die allgemeine Winterwartungspflicht. Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt wird die Winterwartung der Gehwege an öffentlichen Straßen den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft.










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