Die Umsetzung der Rechtsverordnung des Landes NRW in Dortmund
Die Pressestelle der Stadt Dortmund teilt folgendes mit:
Die Stadt Dortmund setzt ab heute die durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassene Rechtsverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Unterbrechung der Infektionsketten um. Die Rechtsverordnung zielt auf ein weitreichendes Kontaktverbot ab. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt.







