Ergebnis artenschutzrechtlicher Untersuchungen:
Ellinghausen und Bodelsschwingh/Westerfilde werden als geeignet angesehen
Die Ergebnisse der vertiefenden artenschutzrechtlichen Erfassung für die Potenzialflächen „Großholthauser Mark“, „Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ und „Ellinghausen“ liegen inzwischen vor. Sie werden in einem folgenden Schritt im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 2 und der dazugehörigen Art-für-Art-Betrachtung detailliert aufgearbeitet.










