Aufruf zur Teilnahme an Betriebsratswahlen
In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 sind alle Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 5 ArbeitnehmerInnen aufgerufen, einen Betriebsrat zu wählen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer*innenfragen der SPD Dortmund ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, sich an diesen Betriebsratswahlen aktiv zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.









