Lidl darf Müsli nicht mehr als Luftpackung
verkaufen
„Die Verbraucherzentrale Hamburg (VzHH)ist erfolgreich gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG vorgegangen“. Das teilt die VzHH mit.
Gegenstand des Verfahrens war eine nur gut zur Hälfte befüllte Müsli-Dose der Marke Crownfield. Nach Auffassung der Verbraucherschützer täuschte die Produktpackung eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist. Nachdem die Verbraucherzentrale den Discounter zunächst abgemahnt und anschließend verklagt hatte, gab das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die Dose des »Crownfield Bircher Müsli« darf demnach nicht mehr mit so wenig Inhalt verkauft werden. Weiterlesen

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